www.nagl-ihr-hausmeister.de - Rudolf Nagl
Ust-IDNr. : DE156163004
Mit Urteil vom 12.
Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man
durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten
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Dies kann, so das LG,
nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von
diesen Inhalten distanziert.
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Deshalb distanziert
sich Rudolf Nagl hiermit ausdrücklich von allen
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Eine automatisierte
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vergleichbare Mechanismen ist ohne unsere Zustimmung unzulässig.
Wir verweisen dabei auch auf Par. 303a StGB Datenveränderung:
- Wer
rechtswidrig Daten (Par.202a Abs.2) löscht, unbrauchbar
macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- Der
Versuch ist strafbar.
sowie Par. 303b StGB
Computersabotage:
- Wer eine
Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein
fremdes Unternehmen, oder eine Behörde von wesentlicher
Bedeutung ist, dadurch stört, dass er
- eine
Tat nach Par. 303a Abs. 1 begeht oder
- eine
Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört,
beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
- Der
Versuch ist strafbar.
Insbesondere
verweisen wir auch auf den Beschluss
vom 25.08.2000 - Az. 19 U 2/00 - des OLG Köln,
der uns zur Vermeidung von Störungen
ein "virtuelles Hausrecht" einräumt, von
dem wir gegebenenfalls Gebrauch machen.